Ja! Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, zum Beispiel:
- Pflegegeld (je nach Pflegegrad: 332–947 € monatlich)
- Verhinderungspflege (bis zu 1.612 € pro Jahr)
- Entlastungsbetrag (bis zu 125 € pro Monat)
- Zuschüsse durch die Kombinationspflege oder den Wohngruppenzuschlag
- Betreuungskosten können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gerne beraten wir Sie dazu individuell!